Mittwoch, 28. Dezember 2005
Die unendliche Geschichte der Vollmacht
Es ist eine viel diskutierte Frage, ob es sinnvoll, oder sogar notwendig ist eine schriftliche Vollmacht in Straf- und Bußgeldverfahren mit zu den Akten zu reichen. Sofern keine schriftliche Vollmacht bei den Akten ist, ist der gewählte Verteidiger gem. § 145a StPO und gem. § 51 III OWiG nicht Zustellungsbevollmächtigter. Dh. wird trotzdem an ihn ein Bußgeldbescheid, oder bspw. ein Strafbefehl zugestellt, ist keine wirksame Zustellung erfolgt und eine Heilung ist nicht mehr rückwirkend möglich, was dann gerade in Ordnungswidrigkeitssachen mitunter die Verfolgungsverjährung zur Folge hat. Nicht umsonst bezeichnet der Kollege Siebers aus Braunschweig es als anwaltlichen Kunstfehler, wenn eine schriftliche Vollmacht ohne Not zu den Akten gereicht wird. Denn hierdurch werden wichtige Verteidigungschancen vergeben. Von dieser Frage zu unterschieden ist Frage der wirksamen Beauftragung eines Verteidigers, aber die kann ohne jede gesetzlich vorgeschriebene besondere Form geschehen. Von herrschender Rspr. wird es nicht als erforderlich angesehen, dass die Wirksamkeit der Bestellung von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abhängig ist. Nur im Einzellfall und eben nur dann (!), wenn Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen, kann die Vorlage einer Vollmachtsurkunde verlangt werden. Wenn nun, wie beim Kollegen Hoenig aus Berlin nachzulesen, ein Richter entgegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Zustellungsbevollmächtigung wie aus dem luftleeren Raum heraus konstruiert, kann man sich hierüber nur wundern. Denn eine solche Auslegung der entsprechenden Vorschriften ist schlichtweg gesetzeswidrig. Das die Nichtvorlage der Vollmacht bei Staatsanwälten und Richtern auf Ablehnung triff ist aus der Natur der Sach heraus vielleicht verständlich. Warum aber sogar von manchen Kollegen die Vollmachtsvorlagenverweigerung als unnötige Stimmungsmache angesehen und daher abgelehnt wird erschließt sich mir nicht. Denn so ist die Frage der Vollmachtsvorlage doch nicht die Frage einer reinen Konfliktverteidigungsmaßnahme, sondern die Frage der richtigen Interessenwahrnehmung des Mandanten.
Dienstag, 27. Dezember 2005
BILD dir deine eigene Wahrheit......
Jeder weiß es, jeder sagt es und trotzdem liest sie (fast) jeder. Die Bildzeitung findet jeden Tag Millionen Käufer, obwohl schon lange klar und bekannt ist, dass nur wenig an dem wahr ist, von dem berichtet wird. Dennoch glauben viele dran, wie Kinder an Märchen. Auf bildblog kann man sich immer mal wieder schlau lesen, denn dort wird die Zeitung zum Teil mit den eigenen Meldungen widerlegt, oder anhand objektiver Fakten. Bei der FAZ sind 16 Titelschlagzeilen der Bildzeitung aus dem Jahr 2005 genannt, die falsch sind. Mal wieder etwas zum schmunzeln, wobei es eigentlich tot traurig ist, denn ob wir es wollen oder nicht, das Blatt trägt zur Volksbildung bei, nur zu was für einer?
007, mit der Lizenz zum Foltern
Die Meldung scheint nicht mehr wirklich erwähnenswert, aber dennoch fällt sie auf. Denn nun steht auch der britische Geheimdienst MI 6 in dem Verdacht Folter in Griechenland angeordnet und Vorschub geleistet zu haben. Die Geschichte könnte aus einer billigen James Bond Kopie entnommen worden sein, nur ist sie leider traurige Realität. Das Hauptquartier in London hat nun neben der nicht ganz unerheblichen Aufgabe, die Geschichte in der Öffentlichkeit „gerade zu ziehen“, noch das Problem, dass die an den Vorfällen beteiligten Agenten namentlich in der Zeitung erwähnt wurden. Die Leitung eines Geheimdienstes ist schon eine schwere Arbeit, wirklich bedauernswert. Irgendwie pikant, wenn man sich überlegt, dass vor einem Monat die EU unter dem derzeitigen Vorsitz Großbritanniens die Aufklärung über die Gefangenentransporte vorantreiben und Mitgliedsstaaten unter Umständen sogar das Stimmrecht entziehen wollten, sollten diese sich beteiligt haben. Nun ja, wenn man den Mund zu voll nimmt, läuft man Gefahr sich zu verschlucken, dass musste auch der große Bruder von Tony Blair schon am eigenen Leibe erfahren.
Der gottlose Pastor
Auf spiegel-online kann man sich die nettesten , skurrilsten Meldungen aus dem Jahr 2005 anschauen. So z.B. ein suspendierter dänischer Pastor, welcher vom Religionsministerium eine sog. zweite Chance bekam, obwohl er zugab, dass er nicht an Gott glaubt. Eine Japanerin, welche sich bei der Polizei beschwerte, dass der von ihr in Auftrag gegebene Mord trotz Zahlung von 100.000 € nicht ausgeführt worden sei. Oder dass eine Frau und ein Mann in einem türkischen Gefängnis ein solches Loch in die Wand zwischen ihren nebeneinander liegenden Zellen schaben konnten, dass hier durch ein Kind gezeugt werden konnte. Sie erhielten eine Extrastrafe wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums. Mit Sicherheit etwas zum Schmunzeln dabei, auch für diejenigen die in den Keller gehen zum lachen.....
Mittwoch, 21. Dezember 2005
Im Namen der Gerechtigkeit... - Bald ein neuer Einsatz für den CIA im Libanon?
Wie bei spiegel-online heute zu lesen war, wurde nach 19 jähriger Haft Hammadi, ein Hisbollah-Terrorist aus einem deutschen Gefängnis entlassen. Das Landgericht Kleve stellte eine einzige Auflage, nämlich das Hammadi sofort aus der BRD ausreisen und in den Libanon gehen solle. Dies tat er auch bereitwillig. Alles geschah so unauffällig, dass erst heute die letzten Mittwoch erfolgte Freilassung bekannt geworden ist. Die USA sind sauer. Denn sie wollen den Mann noch wegen der Flugzeugentführung, wegen der er die Haftstrafe abgesessen hatte, vor ein amerikanisches Gericht stellen, obgleich es völkerrechtlich ausgeschlossen ist, für ein und dieselbe Tat zweimal bestraft zu werden. Aber das den USA das Völkerrecht egal ist, ist zwar bitter, aber nichts neues. Es ist anzumerken, dass die USA kein neuerliches offizielles Auslieferungsgesuch gestellt hatten. Das bereits kurz nach der Festnahme 1987 gestellte Gesuch wurde von Deutschland abgelehnt, da der damalige Beschuldigte Hammadi in den USA mit der Verhängung der Todesstrafe gegen ihn zurechnen habe, was ein absolutes Auslieferungshindernis ist. Nun möchte die USA dennoch des Mannes habhaft werden. Ein Sprecher des Außenministeriums gab an, dass die Regierung alles daran setzen werde Hammadi im Libanon aufzuspüren und in die USA zu verbringen. Ob dies aber auch durch eine – wie ja des öfteren bereits praktizierte – Entführung durch den amerikanischen Geheimdienst CIA erfolgen werde, wollte der Sprecher bei der Pressekonferenz „nicht von diesem Podium“ aus beantworten. Aber das es eine solche geben wird, scheint relativ klar. Denn die Regierung der USA will ihn unbedingt haben - das wurde ja unmissverständlich klar gemacht -, und er wird wohl nicht freiwillig nach Amerika fliegen, um sich zu stellen. Wie soll er dann anders nach Amerika gelangen? Ich frage mich nur, wie wollen die USA einen rechtsstaatlichen Prozess gegen Hammadi nach einer solchen Entführung überhaupt auch nur ansatzweise führen können? Da frage ich mich dann, wo würde da noch der Unterschied zu einer Diktatur bestehen?
Prozess um Mannesmann wird neu verhandelt
Ackermann und Co. müssen wieder bangen. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf. Nach den Feststellungen des Landgerichts beschlossen die Mitglieder des Präsidiums der Mannesmann AG Joachim Funk, Josef Ackermann und Klaus Zwickel kurz nach der vereinbarten Übernahme durch das britische Telekommunikationsunternehmen Vodafone, freiwillige Anerkennungsprämien auszuschütten. Eine Prämie in Höhe von rund 16 Millionen Euro sollte an den Vorstandsvorsitzenden Claus Esser gehen, vier weitere in einer Gesamthöhe von über fünf Millionen Euro an andere Vorstandsmitglieder. Die Prämien erhielten die Vorstandsmitglieder zusätzlich zu ihren dienstvertraglichen Bezügen und Abfindungsansprüchen für «in der Vergangenheit erbrachte Leistungen bei der Steigerung des Aktien- und Unternehmenswertes». Auch der Auffassung des Landgericht, Ackermann und Zwickel hätten sich bei der Bewilligung der Funk gezahlten Anerkennungsprämie in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, erteilten die Karlsruher Richter eine Absage. Nach Ansicht der BGH-Richter war die Rechtswidrigkeit der Bewilligung offensichtlich. Denn die Millionenprämie sei willkürlich und allein aufgrund des Wunsches des Begünstigten gewährt worden. Das landgerichtliche Urteil wurde durch den BGH deshalb aufgehoben, weil die vom Landgericht getroffenen Feststellungen so lückenhaft waren, dass die Richter nicht überprüfen konnten, ob die Präsidiumsmitglieder die Grenzen des unternehmerischen Ermessens überschritten und deshalb die Mannesmann AG pflichtwidrig geschädigt haben.
Dienstag, 20. Dezember 2005
In Braunschweig verbrannt, nun in Göttingen tätig?
Die Welt ist klein, dass können wir immer wieder feststellen, aber manchmal gibt es doch sehr nette Begebenheiten. Ich hatte heute Sitzung vorm Landgericht Göttingen. Es handelte sich um einen relativ kurzen Termin. Die selbe Kammer hatte nach uns nämlich noch einen weiteren Fortsetzungstermin. Es handelte sich um ein Sexualverfahren. Dort war – so dem Terminzettel zu entnehmen – auch ein Sachverständiger beteiligt. Bis zu diesem Zeitpunkt machte ich mir noch überhaupt keine Gedanken. Als ich jedoch vor dem Gericht stand und die frische Luft genoss, begegnete mir eine Frau die ich bereits kenne, von der ich jedoch dachte, sie nicht mehr im Dunstkreis eines Gerichtes zu erblicken. Es handelte sich um eine Psychologin aus Hannover (ich korregiere mich, sie kommt aus Braunschweig), welche – wie ich dann mitbekam – eben jene Sachverständige war, welche an dem oben erwähnten Prozess beteiligt ist. Ebene jene Person war jedoch die Sachverständige, welche auf Antrag des Kollegen Siebers aus Braunschweig in einem Verfahren vor dem dortigen Landgericht nach vielen vielen Verhandlungstagen endlich wegen Sorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war. Diesem Ergebnis ging ein relativ harter Kampf mit viel Arbeit voraus. Der Kollege Siebers hatte sich zunächst die Tonbänder der Explorationsgespräche aushändigen und dann selbst transkrepieren lassen. Dabei stellten sich erhebliche Widersprüche und verfälschende Wiedergaben des tatsächlich Gesagt heraus. (auch hier nachzulesen) Das eigentlich witzige und pikante an der Begegnung heute war aber auch, dass in dem Sitzungssaal nebenan der Kollege Siebers aus Braunschweig seinen Knastausbrecher verhandelte. Es kam jedoch, soweit ich weiß leider zu keinem Zusammentreffen zwischen Psychologin und Rechtsanwalt. Schade eigentlich, ich hätte es gerne miterlebt.
Montag, 19. Dezember 2005
Folter als erlaubte Verhörmethode?
Innenminister Schäuble hatte sich ja vor ein paar Tagen bereits dafür ausgesprochen auch Erkenntnisse verwerten zu dürfen, die aufgrund von Folter erlangt wurden. Aber können wir uns leisten Folter zu tolerieren, oder diese sogar zu unterstützen indem man bewusst die Augen vor der Realität verschließt? Ich denke wohl kaum. Die Bundesrechtsanwaltkammer hat sich in einer Pressemittelung klar gegen die Verwendung von Foltererkenntnisse ausgesprochen. Der Präsident der BRAK sagt: "Die Anwendung von Folter ist tabu. Jeder Schritt zur Aushöhlung des absoluten Folterverbots fügt dem Rechtsstaat unwiderruflichen Schaden zu. Deshalb dürfen auch nicht die Ergebnisse von Verhören, bei denen - ob durch ausländische oder durch inländische Sicherheitskräfte - möglicherweise rechtsstaatswidrige Methoden angewandt wurden, in einem rechtsstaatlichen Verfahren verwendet werden. Die Verwertung solcher Aussagen rechtfertigt die Anwendung von Folter und untergräbt damit auch den Kampf um eine universelle Geltung der Menschenrechte. Und wir geben mit jedem Schritt in diese Richtung die Grundfeste unserer demokratischen Gesellschaft preis."
777.000 fürs Überleben
Was ist in Saudi-Arabien ein Menschenleben wert? 777.000 € das ist zumindest die Summe, welche die Verwandten eines zum Todeverurteilten 17 jährigen in Saudi-Arabien aufbringen müssen, damit die Familie des Opfers auf eine Hinrichtung verzichtet, so nach Angaben von n-tv. Der 17 jährige hatte vor zwei Jahren im Streit einen Schulfreund mit einem Messer getötet, wobei er immer bestritt, den Tod des Opfers gewollte, oder zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Er hatte sogar noch den verletzten Mitschüler ins Krankenhaus gebracht. Trotzdem wurde der Jugendliche zum Tode durch das Schwert verurteilt.
Mittwoch, 14. Dezember 2005
Faulheit oder Versuch Verschleppung und Folter rechtsstaatlich zu legitimieren?
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe lehnt auch im Fall el-Masri die Übernahme ab. Nach Angaben von sz-online legte die Generalstaatsanwaltschaft bereits im August in einem Brief zu dem Entführungsfall eines über Rammstein ausgeflogenen Ägypters ihre Ansicht dar: Danach wird "Verschleppung" historisch als Straftat gesehen, die von totalitären Regimen ausgeht, also speziell von der DDR. Stellt diese Argumentation der Bundesanwaltschaft nicht schon fast den Versuch dar, die Vorgehensweise des Geheimdienstes und der amerikanischen Regierung rechtsstaatlich zu legitimieren, oder Gründen sich die Gedanken nur auf Faulheit, und die Beamten fanden keine andere Argumentation sich der Übernahme von Ermittlungen zu widersetzen?
Dienstag, 13. Dezember 2005
Staatlich organisierter Mord aus Rechthaberei
In der Statistik schreibt Williams Nr. 1002. Dieser Mann wird in vielen Medien (Spiegel-online, Frankfurter Rundschau, FAZ, SZ, BZ) als ein klassisches Beispiel für Sinneswandel und Resozialisierung angesehen. Der einstige Gangchef war wegen Mordes 1981 (also vor 24 Jahren) zum Tode verurteilt worden. Seit seiner Verurteilung setzte er sich aktive für die Kriminalitätsbekämpfung ein. Er schrieb mehrere Bücher. In seinen Büchern warnte er seine jungen Leser davor, sich auf Drogen, Waffen und Gangs einzulassen. Für sein Engagement wurde er mehrmals für den Literatur- und Friedensnobelpreis nominiert. Ein zu letzt beim Gouverneur „Terminator“ alias Schwarzenegger eingereichtes Gnadengesuch wurde abgelehnt. Der Gouverneur redete sich damit raus, dass er keinen begnadigen könne, der sich nicht für seine Taten entschuldigt habe. Williams selber stritt aber bis zuletzt die Taten ab und meinte, wie könne er sich den für eine Tat entschuldigen, die er nie begangen habe. Er meinte stets, dass ihm diese Taten von Gegnern angehängt worden waren, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen. Eine Journalistin versprach nun sämtliche Williams entlastenden Fakten zusammen. Bitter ist nur, dass ein Wiederaufnahmeverfahren in jedem Fall sinnlos ist. Diese Hinrichtung hat über die Maßen international und national Proteste hervorgerufen und dies nicht zu letzt wegen der Person des Exekutierten und seiner Entwicklung im Gefängnis. Aber ich denke auch das wird an der Selbstherrlichkeit so mancher Amerikaner abprallen. Traurig ist eben nur, dass hier im Namen der Rechtsstaatlichkeit mit Menschleben gespielt wird.
Und immer wieder entsetzlich und abscheulich, dass sich ein angeblich weitentwickeltes Land mit demokratischen und rechtsstaatlichen verbrieften Rechten auf archaische und alttestamentarische Grundsätze beruft und sich glücklich fühlt. Aber spiegelt das nicht den Geisteszustand der Befürworter wieder?
BGH hebt Urteil im Fall Karoline auf
Der Bundesgerichtshofe hat mit Urteil vom 13.12.2005 das Urteil des Landgerichtes Memmingen aufgehoben. Das Landgericht hatte die Mutter der dreijährigen verstorbenen Karoline und den Lebensgefährten der Mutter wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolgen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Schwurgerichtskammer hatte einen bedingten Tötungsvorsatz bei beiden Angeklagten verneint und bei dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen. Hiergegen wendete sich die erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft. Der Bundesgerichtshof bemängelt in seinem Urteil die Fehlerhafte Beweiswürdigung zu diesen Fragen. Nun wird das Landgericht München II neu über diesen Fall urteilen müssen, wobei nun auch eine Verurteilung wegen Totschlags bzw. Mord in Betracht kommen kann. Es wird also ein hartes Stück Arbeit für die Verteidigung.
Montag, 12. Dezember 2005
Kopiekosten notwendig, oder überflüssig?
Der Kollege Siebers aus Braunschweig musste sich heute mal wieder mit einem Rechtspfleger herum ärgern, es ging um die Anerkennung von Kopierkosten.
Die eigene Erkrankung als strafrechtlicher Fahrlässigkeitsvorwurf
Der 3. Strafsenat des OLG Karlsruhe hat einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Baden-Baden zumindest teilweise stattgegeben. Das Landgericht Baden-Baden hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen eine Mutter wegen Verdacht der Körperverletzung mit Todesfolgen vollständig abgelehnt, da nach einem psychiatrischen Sachverständigengutachten die Frau sich in einem gem. § 20 Strafgesetzbuch schuldausschließenden Zustand befunden habe. Diesen Zustand hat nun auch das OLG in seiner Entscheidung nicht in Zweifel gezogen. Trotzdem habe sie sich zu verantworten, dass sie wegen der Misshandlungen des Kindes, welche den tödlichen Übergriffen vorausgegangen seien, nicht von dessen weiterer Betreuung Abstand genommen habe. Das OLG sieht damit einen hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung gegen die Mutter. Das Gericht führt in der Pressemeldung dazu weiter aus, (...) die Angeklagte sei vielmehr für den Tod ihres Kindes im Sinne eines Fahrlässigkeitsvorwurfs strafrechtlich verantwortlich, wenn sie durch ein Verhalten in schuldfähigem Zustand unter Verletzung der ihr obliegenden Sorgfalt eine Gefahrenlage für das Leben des Kindes geschaffen habe, welche in objektiv und subjektiv zurechenbarer Weise zum Tod des Kindes geführt habe. So bestehe der Verdacht, dass sie das Kind am Tattage einer tödlichen Gefahr ausgesetzt habe, indem sie es - trotz zu befürchtender neuer depressionsbedingter Impulsausbrüche - weiter betreut und versorgt habe.Eine sehr zweifelhafte, aber durchaus interessante Fragestellung, kann ein psychisch Kranker in subjektiver Weise vorhersehen, dass seine Krankheit den Tod eines Dritter verursachen wird? Hiermit wird sich nun also das Landgericht Baden-Baden auseinandersetzen müssen, vermutlich wird die Frage aber auch zum Bundesgerichtshof weitergereicht. Das Ergebnis bleibt – bei aller Tragik des Einzelfalls – aus fachlicher Sicht durchaus spannend.
Die vermeintliche Unabhängigkeit von Politikern
Es gibt viele Stimmen, welche die beruflichen Pläne des Altkanzlers Schröders kritisieren. Nun gibt es aber auch Stimmen, welche in dem geplanten Wechsel des Volljuristen zu der russischen Gasprom möglicherweise ein strafbares Verhalten sehen. Helmut Siekmann Professor für Öffentliches Recht der Ruhr-Universität sagte am Montag im Deutschlandradio Kultur. „Es kann auch eine Zahlung oder eine Vorteilszuwendung sein, die nach seinem Ausscheiden aus dem Amt geleistet wird“, so ist zumindest bei der Rhein-Zeitung zu lesen. Es gibt auch Stimmen, welche die These aufstellen, dass die Neuwahlkampagne von Schröder im Mai bereits im Hinblick auf diesen Posten geführt worden ist. Selbst wenn an sämtlichen Mutmaßungen etwas dran sein sollt, so verwundert es mich nicht wirklich. Denn ist es nicht üblich, dass die Politiker die aus der Politik herausgeflogen sind (wahlweise sich auch selbst rausgeschmissen haben), immer beruflich und wirtschaftlich nach oben stolperten? Nun fängt eben wieder die Diskussion anderer scheinheilige Politiker an, über die Frage des Ehrenkodexes. Ich frage mich nur, brauchen wir so was überhaupt, oder gibt unser Grundgesetz nicht schon einen vollkommenen Verhaltenskodex vor? Natürlich soll jeder Volksvertreter die Möglichkeit haben Kritik zu äußern. Scheinheilig finde ich eben nur, dass Gerde über einen Regelkatalog, der meiner Ansicht nach von der eigenen Unzulänglichkeit ablenken soll. Außerdem, wer an die vollständige Unabhängigkeit von Politikern und deren ausschließliche Unterwerfung unter ihr Gewissen glaubt, wird vermutlich auch an den Klapperstorch glauben, aber warum auch nicht. Illusionen sind solange gut, solange man an sie glauben und sich an ihnen festhalten kann. Nichts desto trotz bin ich stets dafür, für die Verfassungsprinzipien einzutreten und gerade nicht die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen.
Mexiko zeigt es den USA, wie es geht
Am Freitag wurde nun in Mexiko offiziell die Todesstrafe abgeschafft, nachdem sie bereits seit Anfang der 60er nicht mehr verhängt worden war, so ist u.a. bei n-tv zu lesen. Die entsprechende Verfassungsänderung trat einen Tag vor dem internationalen Tag der Menschenrechte mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft. Das Parlament hatte der Abschaffung der Todesstrafe bereits im Juni zugestimmt. Präsident Fox nannte die Verfassungsänderung historisch. Mexiko teile nämlich die Auffassung, dass die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstoße, erklärte er. Damit zeigt sich die Regierung von Mexiko wesentlich reifer und entwickelter, als die USA, die nach wie vor an der archaischen Bestrafung durch den Tod fest hält und das obwohl sie als sog. Industriestaat nicht nur technologisch, sondern auch kulturell im Prinzip den Zustand des Höhlenmenschen überwunden haben sollten.
Sonntag, 11. Dezember 2005
Treibstofflager explodiert
Nach Angaben von Spiegel-online ist heute Morgen ein Treibstofflager nahe London in die Luft geflogen. Die Polizei sagte jedoch, dass derzeit keinerlei Anzeichen für einen Terroranschlag, aber man prüfe alle Möglichkeiten.
Freitag, 09. Dezember 2005
Erschossen im Namen der Sicherheit
Der vor einigen Tagen in Miami erschossene Fluggast leidete an einer psychischen Erkrankung. Der Todesschütze bekommt natürlich Unterstützung aus dem Weißen Haus in Washington, aber das ist auch nicht weiter verwunderlich. Der Sky Marshal habe nur das getan, was er in der Ausbildung gelernt habe. Werden eigentlich allen Sicherheitsbeamten der USA vor deren Einsatz das Gehirn amputiert? Nach Angaben der bewaffneten Flugbegleiter soll der Mann nach der Landung geschriehen haben, er habe eine Bombe. Wenn dem so gewesen wäre, wäre eine gewisse Anspannung bei den Sky Marshals vielleicht verständlich. Interessanterweise kann jedoch nach Angaben von Spiegel-online kein weiterer Fluggast dies bestätigen, vielmehr sagten die anderen, dass der Mann zwar psychisch auffällig war, aber nicht geredet habe. Wie kann er dann geschrien haben, wenn ihn 150 Leute nicht gehört haben? Wahrscheinlich waren die Turbinen zu laut, wird es dann in einer offiziellen Stellungnahme heißen nur zu dumm, dass das was die Frau des Erschossenen zu den Sky Marshals gesagt haben soll auch von anderen gehört wurde. Sie soll nämlich die Sky Marshals angefleht haben ihren Mann nicht zu erschießen, denn dieser sei psychisch krank und habe seine Medizin nicht genommen, aber all das half nichts. Statt dessen musste die Frau mit ansehen, wie ihr Ehemann, vor ihren Augen und denen der anderen Fluggäste erschossen wurde. Da kann ich nur sagen, Gratulation die angebliche Terrorbekämpfung war wieder vollkommen erfolglos und hat gleich mal wieder mehrere Leben ziemlich kaputt gemacht, statt Leben zu schützen.
Donnerstag, 08. Dezember 2005
Weitere U-Haft Entscheidung des BVerfG
Das BVerfG hat am heutigen Tage eine weitere richtungsweisende Entscheidung in Sachen U-Haft veröffentlicht. Nur dies Mal revidierte es eine Entscheidung des OLG Düsseldorf. Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, dessen Hauptverhandlung wegen des gesetzlichen Mutterschutzes der beisitzenden Richterin auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde, gegen die Aufrechterhaltung des (bereits außer Vollzug gesetzten) Haftbefehls war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletzt. Lassen sich Strafverfahren, in denen ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, nicht in angemessener Zeit durchführen, weil der Staat der Pflicht zur Ausstattung der Gerichte – vor allem in personeller Hinsicht – nicht nachkommt, habe das unabweisbar die Aufhebung von Haftentscheidungen zur Folge. Mal wieder bescheinigte das BVerfG einem OLG, dass es in die erforderliche Abwägung nicht alle relevanten Gesichtspunkte einbezogen, aber auch die Bedeutung und Tragweite des Freiheitsanspruch des Beschwerdeführers mal wieder verkannt hat. Auch hier bleibt mein Fazit, nicht zu früh aufgeben, eine Reise nach Karlsruhe kann sicht lohnen, außerdem auch eine ganz schöne Stadt.
Nach 8 Jahren U-Haft erfolgt Haftentlassung durch BVerfG
Nach 8 jähriger Untersuchungshaft hat das BVerfG mit Beschluss vom 05.12.2005 das OLG Düsseldorf angewiesen den Untersuchungshäftling unverzüglich zu entlassen. Dem Verfahren ging eine Verurteilung in erster Instanz, eine erfolgreiche Revision und seit Februar 2004 eine erneute und immer noch andauernde erstinstanzliche Verhandlung voraus. Interessanterweise hat das Bundesverfassungsgericht diesen Fall bereits im September entschieden und damals an das OLG zurück verwiesen, dieses hatte die Außervollzugsetzung des Haftbefehls abermals abgelehnt. Das OLG hatte in seiner Entscheidung geurteilt, dass aufgrund der Aufhebung des ersten Urteils im Revisionsverfahren Ausprägung einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems sei und deshalb einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht begründen könne. Das BVerfG stimmt zwar dieser Ansicht dem Grunde nach zu, sieht aber in dem vorliegenden Fall eine Ausnahme. Nämlich sei immer dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Revisionsverfahren der Korrektur eines offensichtlich der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers gedient hat, unerheblich sei es auch, ob es sich um einen eklatanten Verfahrensfehler handelt. Denn so sei es alleine maßgebend, in wessen Sphäre der Verfahrensfehler wurzelt. Außerdem war noch zu berücksichtigen, dass es fast 25 Monate gedauert habe von dem Moment an, von dem Revision eingelegt wurde bis zu dem Moment in dem die Akten zurück zur Staatsanwaltschaft gekommen waren. Das BVerfG stellt klar, dass schon alleine dieser Umstand zur Aufhebung des Haftbefehls, wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen geführt hätte. Aber das BVerfG spart nicht an Kritik und stellt fest, dass das Verfahren gespickt gewesen ist mit Verletzungen des Beschleunigungsgebots in Haftsache, welche jede für sich, aber erst recht in ihrer Gesamtheit zur Aufhebung der Untersuchungshaft zwingen. In seiner fast 18 seitigen Entscheidung stellt das Gericht ein weiteres Mal deutlich unter Beweis, dass die Entscheidungen der OLG und des BGH nicht der Weisheit letzter Schluss sind und wieder stelle ich fest, man braucht zwar Durchhaltewillen, aber es kann sich doch auszahlen den Weg nach Karlsruhe zu wählen und zu gehen.
Mittwoch, 07. Dezember 2005
Scheinheiligkeit in Reinkultur
Wieso muss man grausame Verhörmethoden verbieten, wenn sie angeblich sowieso nicht angewendet worden sind? Die US-Regierung hat nach Angabe von Spiegel-online ihre Vorgaben zu Verhören von Terrorverdächtigen geändert, nunmehr sei es Vertretern des Landes von sofort an weltweit verboten, Gefangene grausam zu behandeln, so spricht zumindest die amerikanische Außenministerin. Von nun an wird eben per amerikanischen Gesetz eine neue Definition von „grausam“ manifestiert, oder besser noch das Wort wird einfach aus dem Wortschatz gestrichen, dann kann es auch keine Konflikte geben, dann gibt es nur noch normale Vernehmungen und Verhöre.
Keine Auslieferung, wegen fehlendem rechtlichen Gehör
Das BVerfG hat mal wieder gezeigt, dass es sich doch lohnen kann, es anzurufen. In der heute veröffentlichten Entscheidung, hat es einer Verfassungsbeschwerde einer vietnamesischen Staatsbürgerin statt gegeben und erkannt, dass die dem Verfahren zugrunde liegende Entscheidung des Kammergerichts Berlin ihr Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Die Beschwerdeführerin klagte gegen einen Auslieferungsbefehl bis zum Kammergericht Berlin vergeblich. Nun muss sich dieses Gericht erneut mit dem Sachverhalt beschäftigen. Pikant an diesem Fall ist auch, dass ein angeblicher Belastungszeuge aus Vietnam bereits hingerichtet ist, also für ein Verfahren nicht mehr zur Verfügung stehen kann. Darüber hinaus wird sich das Gericht auch mit der Rechtsstaatlichkeit eines Strafverfahrens in Vietnam beschäftigen müssen.
Dienstag, 06. Dezember 2005
Folgenreiche Entscheidung des LG Hamburg
Wie u.a. bei Spiegel-online zu lesen ist, hat das LG Hamburg heute eine fürs Internet bedeutende Entscheidung getroffen, möglicherweise hat sich das Landgericht auf die Fahne geschrieben im Internetrecht Geschichte zu schreiben. Nach der heute veröffentlichten Entscheidung haftet auch derjenige, welcher Leserforen anbietet als sog. Mitstörer, wenn die Beiträge rechtswidrige Äußerungen beinhalten, dies gilt nach Auffassung des Hamburger Landgerichtes auch dann, wenn der Betreiber des Forums keine Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat, denn der Anbieter sei verpflichtet sämtliche Beiträge im Vorhinein auf die Rechtsmäßigkeit ihres Inhaltes zu überprüfen. «Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann», kommentierte der Justiziar des „Heise Zeitschriften Verlags“(Beklagter in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit) Joerg Heidrich die Entscheidung. Seiner Ansicht nach muss dies dann nicht nur für Foren, sondern auch für alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher und Chats gelten.. Abzuwarten bleibt, ob die Entscheidung des LG in Rechtskraft erwächst. Der «Heise Zeitschriften Verlag» hat bereits erklärt, nach Eingang der schriftlichen Entscheidungsgründe Rechtsmittel einlegen zu wollen. In dem Rechtsstreit bestätigte das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den «Heise Zeitschriften Verlag», die diesen dazu verpflichtet, sämtliche Artikel in den Leserforen seines Internetauftritts «heise.de» auf einen bestimmten Rechtsverstoß zu überprüfen. Der Verlag hatte die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar nach einem Hinweisgelöscht. Den Einwand des Verlages, dass eine automatische Filterung der Artikel nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung angesichts der hohen Zahl der Beiträge nicht realisierbar sei, ließ das Gericht laut «heise.de» nicht gelten.
Urteil gegen den Dreifachmörder aus Overath rechtskräftig
Die Verurteilung des Dreifachmörders aus Overath ist nach dem die Revision des Angeklagten vom BGH verworfen worden ist nun rechtskräftig. Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen Ermordung eines Rechtsanwaltes, seiner Frau und seiner Tochter jeweils in Tateinheit mit Raub zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Das Persönlichkeitsrecht und das Schmerzensgeld
Zwar hat das BVerfG einst festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht nicht mit dem Tode endet. Jedoch sagt der BGH mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung, dass Schmerzensgeld wegen erlittener Persönlichkeitsverletzungen nur ein Lebender, nicht aber für einen Toten geltend gemacht werden kann. Ein solcher Anspruch steht nur Lebenden zu. Denn die bei Zubilligung einer solchen Geldentschädigung im Vordergrund stehende Genugtuung des Opfers kann durch eine an Hinterbliebene fließende Entschädigung nicht erreicht werden. Interessant an diesem Urteil ist aber auch, dass der VI. Zivilsenat des BGH feststellte, dass gegen Eingriffe in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nur der unmittelbar Verletzte vorgehen kann. Wer von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen lediglich mittelbar belastet wird, hat hiergegen grundsätzlich keine Handhabe. Diese Feststellung finde ich verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch und möglicherweise wird genau diese Fragestellung vom BVerfG noch geklärt werden.
Der verurteilte Professor
Ein Professor welcher für die Betreuung einer Diplomarbeit eine finanzielle Gegenleistung zu Gunsten der Uni haben möchte, macht sich der Vorteilsannahme und dann wenn er eine schlechte Note in Aussicht stellt der Erpressung strafbar, so hat das OLG Karlsruhe entschieden. Es wendet sich damit gegen die in der Revision vorgetragene einschränkende Auslegung des § 331 StGB (Vorteilsannahme), wonach die Strafvorschrift nicht auf die Beibringung von Drittmitteln für die Fakultät anzuwenden sei. Die Richter vertreten die Aufassung, dass die Staatsnützigkeit der Drittmittelzuwendung nicht das Tatbestandsmerkmal des Vorteils im Sinne von § 331 StGB entfallen lasse. Ebenso hat das OLG die Annahme eines Verbotsirrtum als nicht tragfähig angesehen.
Stalker tötet sein Opfer
Nach Berichten der Sueddeutschen-Zeitung steht ein 36 jähriger Mann im Verdacht seine Frau erstochen zu haben. Das pikante an diesem Fall ist, dass der Beschuldigte erst kurz zuvor vom Amtsgericht Kempten wegen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt worden war. Dem Verfahren zu voraus mehrfacher Verstoß gegen Kontaktverbote mit dem späteren Opfer. In der Hauptverhandlung muss sich der Angeklagte als reumütig und einsichtig gezeigt haben. Warum er allerdings nun am Wochenende gewaltsam in das Haus seiner ehemaligen Frau eingedrungen war und diese niedergestochen hat ist wohl noch unklar. Klar scheint nur, dass der Tat eine gravierende psychische Krankheit zugrunde liegen muss. Denn so hatte der Beschuldigte wohl bei seiner Festnahme geäußert, als ihm mitgeteilt wurde, dass seine Frau noch lebe, für ihn zähle nur der Tot der Frau, ansonsten habe sich die Tat nicht gelohnt. Dieser Fall wird nun Anlass sein das Gewaltschutzgesetz und ein sich in Planung befindliche Stalkinggesetz ausführlich zu diskutieren. Meiner Auffassung nach gibt es genug Opfer, die sich über eine Verschärfung der Gesetzeslage freuen würden, auf der anderen Seite dürfen auch gewisse verfassungsmäßige Prinzipien durch wilden Aktionismus nicht blindlings über Board geworfen werden. Das jedoch Stalkern ein Freifahrtschein erteilt werden und deren Bewegungsspielraum in keiner Weise eingeschränkt werden sollte möchte ich damit auch nicht gesagt haben. Klar muss nur eben sein, dass es nie eine 100%ige Sicherheit vor solchen Straftaten geben wird. Abseits jeglicher fachlichen Diskussion frage ich mich nur bei der Lektüre eines solchen Berichtes mal wieder, wieso die Nachbarschaft scheinbar mal wieder tatenlos zugeschaut hat. Ich stelle mal wieder fest, dass Zivilcourage ein rares Gut der Gesellschaft wird.
Heute Gefangenenannahme geschlossen
Nach Berichten u.a. der Rhein-Zeitung sollen erst kurz vor der Europareise der amerikanischen Außenministerin 2 Gefangenenlager in Rumänien und Polen geschlossen worden sein. Der Ex-Innenminister gerät nun mehr und mehr in die Kritik, wenn er das nicht sowieso die ganze Zeit schon war. Ein Schelm wer nun denkt, dass sei ein Zufall. Allerdings haben es die Amis geschafft den Schwarzen Peter den Europäern zu zuschieben. Denn es wird doch immer schwerer, sich antiamerikanisch zu geben, nach Saubermann Art die Unwissenheit beteuern und die Vorgehensweise zu verurteilen. Erstaunlich und immer fragwürdiger werden nun jedoch die Rollen der sogenannten Volksvertreter. Keiner will irgendetwas gewusst haben, aber dennoch wussten viel zu viele davon. Mit Sicherheit wird Schily ein ähnliches Sitzfleisch wie Kohl an den Tag legen, wenn nicht sogar der alt bekannte Satz „ich habe mein Ehrenwort gegeben“ mal wieder Hochkonjunktur erleben wird. Wie viel er wusste wird er mit Sicherheit uns nicht verraten.
Montag, 05. Dezember 2005
Die Bernauer Polizeizelle
In Bernau ist ein Mann in einer Polizeizelle tot aufgefunden worden. Nach Berichten der Berliner Morgenpost war bei einem Zellenrundgang festgestellt worden, dass der Mann nicht mehr lebe, Wiederbelebungsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Erstaunlich an dem ganzen ist, dass bereits vor Jahren 8 Polizisten von dieser Station angeklagt waren, 20 vietnamesische Gefangene misshandelt zu haben, nähere bei der ZEIT. Will man unter diesen Umständen noch an eine Verkettung von unglücklichen Umständen glauben? Alle Mal bleibt die Aufklärung dieses Falles interessant und es ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse nicht unter den schon mehr als dreckigen Teppich gekehrt werden. Link von: Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Leiche ohne Totenschein
Die SZ berichtet heute, dass sich nun die Münchner Leichen auf ein längeres Liegen einstellen müssen. Der sich in München etablierte Leichenschaudienst legte nun seine Arbeit nieder, da die von ihm geübte Abrechnungspraxis wohl gegen die Gebührenordnung verstoße (für werktags wurden 100 Euro und für Nachts und Wochenende wurden 120 EURO, statt festgeschriebener 70 EURO berechnet). Dieser Leichenschaudienst war eingerichtet worden, um ärztliche Leichenschauen 24 Stunden am Tag durchführen zu können. Dabei befand sich immer ein Arzt in Rufbereitschaft um eine Leichenschau durchführen und anschließend den Totenschein auszufüllen zu können., ohne Totenschein kann eine Leiche nämlich nicht vom Bestatter mitgenommen werden. Nun gibt es aber keine Ärzte die eben mal einen Totenschein ausfüllen, was zur Folge hat, dass Leichen mitunter einige Stunden auf einen Abtransport warten müssen. Sinn macht ein solcher ärztlicher Dienst auch insoweit, als dass diese Mediziner in Leichenschau immer geschult waren und daher doch Abnormitäten wesentlich leichter zu erkennen im Stande waren, warum also Qualität nicht steigern? Nachvollziehbar ist die Arbeitsniederlegung. Denn so ist erstaunlich und wenig nachvollziehbar, dass sich ein Arzt mit zum Teil stark verwesten Leichen stundenlang herumärgern muss und hier für egal zu welcher Uhrzeit nur 70 EURO erhält, ein Schlüsseldienst aber für ein Mal kurz Schloss öffnen bereits 130 EURO erhält.
Die Legende von den Gefangenentransporten
Die Welle der geheimen Gefangenentransporte (siehe unten) schlägt weiter ihre Wogen. So berichtet die Sueddeutsche Zeitung, dass bereits vor 1 ½ Jahren der damalige Innenminister Schilly von einer irrtümlichen Verschleppung eines deutschen Staatsbürgers durch den amerikanischen Botschafter informiert worden war. Es wurde damals unter den Beteiligten um Stillschweigen gebeten, aber nicht um zukünftige Verwechslungen zu vermeiden, sondern um die Praxis weiter beibehalten zu können. Auch wenn diesbezüglich keine Billigung durch die Bundesregierung erfolgte, so wusste die Regierung zumindest über die Praktiken bescheid. Dies lässt schon alleine Zweifel aufkommen. Es ist nun jedem klar, dass dort wo ein Geheimdienst seine Finger mit im Spiel hat Verfassungsmäßigkeit ein Fremdwort ist. Aber toleriert werden sollten solche Auswüchse zumindest nicht. Die amerikanische Außenministerin Rice verteidigte nun nach Angaben der FAZ die Praktiken. Es klingt dabei wie Hohn, wenn sie zur Verteidigung anführt, dass der Geheimdienst Leben gerettet hätte und dass das Ziel welches man verfolge doch nur die Verhinderung von terroristischen Straftaten sei. Dabei bliebe es jedem Staat selbst überlassen, ob er mit den USA zusammen arbeite. Das die USA durchaus auch jetzt noch immer alleine den Kreuzzug gegen das Böse betreibt und irgendwelche Phantome jagt ist bekannt. Lächerlich ist es nur wenn man ließt, dass die Außenminister beteuert, dass unter keinen Umständen, egal in welchem Land man Gefangene festhielte Folter betrieben würde. Nein es ist keine Folter, wenn ich Menschen das letzte nehme was sie haben, nämlich die Menschenwürde, es ist auch keine Folter wenn ich moslemischen Gefangenen extra Schweinefleisch gebe, sie zwingen gegen ihre religiösen Regeln zu verstoßen, sie der Lächerlich preisgebe, oder eben speziell entwickelte Verhörmethoden anwende. Vielleicht sollte man der ahnungslose Frau erklären, dass Folter nicht nur die Daumenschreuben oder dergleichen ist, sonder dass Folter auch wenn sie im Mittelalter weit entwickelt wurde, in ihrer Erscheinungsform der heutigen Welt angepasst angewendet wird.
Das Märchen der höheren Gewalt
Nach dem Spiegel-online bereits berichtet hatte, dass RWE über den maroden Zustand der vor einer Woche eingeknickten Strommasten berichtet hatte, hat nun das Landgericht Münster am heutigen Tage ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, welches nun Klarheit über den Zustand der besagten Strommasten bringen soll. Damit wird der Hoffnungsschimmer für die Betroffenen des Stromausfalls im Münsterland immer größer, dass doch noch ein Schadensersatzanspruch gegen RWE möglich und auch durchsetzbar wird. In Anbetracht der eingefahrenen Gewinne des Konzerns wäre dies meiner Ansicht nach nur recht und billig. Das Märchen von der höheren Gewallt und damit von dem Ausschluss einer Ersatzpflicht bleibt nun hoffentlich ein Märchen.
Donnerstag, 01. Dezember 2005
Falsch verbunden ist bombig
Im Aktenvermerk war heute zu lesen, dass ein Bombenalarm am Innsbrucker Flughafen in Österreich wohl nur auf die Nachlässigkeit eines Anrufers und dessen schlechte Deutschkenntnis zurückzuführen ist. Ein Innsbrucker Flughafen-Techniker hatte nämlich mit einer Frage zu den Sprengstoff-Detektoren bei der Herstellerfirma angerufen. Ein tschechischer Techniker, der hilfsbereit zurückrief, vertippte sich bei der Nummer und landete statt am Innsbrucker Flughafen beim Roten Kreuz in Vorarlberg. Durch seine mangelnden Deutschkenntnisse konnte er sein Anliegen nicht klar vorbringen. Als er seine Nummern-Verwechslung bemerkte, legte er auf und löste damit das Chaos aus, so ist bei tirol.orf zu lesen. Die einzigen Worte die er wohl raus gebracht bekommen haben soll, sind "Innsbrucker Flughafen" "Sprengstoff".
Die Reaktionen sind dann wohl auch nicht weiter verwunderlich.
Bereitschaftszeit
Der EUGH hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit zu werten ist. Er hat damit seine in Bezug auf Ärzte und Pflegepersonal getroffene Rechtsprechung auch auf andere Berufe ausgeweitet. In dem vorliegenden Fall war es ein Erzieher, welchem der Nachtdienst nur als Bereitschaftszeit und nicht als Wochenarbeitszeit angerechnet worden war. Somit müssen sich nun auch sämtliche pädagogischen Vollzeiteinrichtungen wohl in ihrer Personalstruktur erweitern müssen.
Die Bildzeitung und der Presserat
Wer gestern die Bildzeitung gesehen hat, hat sich vielleicht auch gewundert oder war vielleicht der ein oder andere schockiert. Die Schlagzeile wird nun wohl über den Presserat gehen, dort sind nach Angaben von Spiegelonline und bildbolg.de mehrere Beschwerden eingegangen. Ob dies an der Arbeitsweise des Blattes etwas verändert, stelle ich nun mal in Frage. Denn was soll dieses Blatt von seiner Art und Weise der Berichterstattung abhalten? Etwaige Strafgelder werden doch als umsatzsteigernde Maßnahme hinter her noch von der Steuer abgesetzt. Erschreckend finde ich gar nicht mal so die Berichterstattung, denn diese scheint doch Standard für dieses Blatt zu sein, viel erschreckender finde ich, wie viele Menschen dieses Blatt lesen und auch noch glauben was dort geschrieben wird. In diesem Zusammenhang erscheint es auch als Hohn, wenn man sich die eigenen Leitlinien des Axel Springer Verlages durchließt, besonders die Präambel. Aber Scheinheiligkeit gehörte doch schon immer zu einem Blender.
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